Die NOBA Experts GmbH möchte ihre Website ai.noba-experts.de für alle Menschen zugänglich machen. Diese Erklärung gilt für die Website ai.noba-experts.de einschließlich des Fragebogens, der Berichte und der Anmeldeseiten.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA vereinbar, die die harmonisierte Norm EN 301 549 aufgreift. Die öffentlichen Seiten (Startseite, Teamkompass-Seiten, Informationen für Privatpersonen, Coaching und Rechtliches) sind nach diesen Anforderungen gestaltet. Die Anwendungsbereiche werden schrittweise überarbeitet.
Bekannte Einschränkungen
- Fragebogen, Bericht, Chat, Firmenbereich und Administration werden derzeit neu gestaltet. Bis dahin können dort Barrieren bestehen, etwa bei Kontrasten, Tastaturbedienung und Beschriftungen.
- In den Anwendungsbereichen lässt sich die Ansicht auf Mobilgeräten derzeit nicht mit zwei Fingern vergrößern.
- Als PDF erzeugte Berichte werden überarbeitet und sind noch nicht vollständig barrierefrei.
- Die Prüfung bei 200 % und 400 % Vergrößerung sowie mit angepassten Textabständen steht für einzelne Seiten noch aus.
- Die Terminbuchung für ein Erstgespräch erfolgt über HubSpot. Die Barrierefreiheit dieser externen Seite liegt nicht in unserem Einflussbereich. Einen Termin vereinbaren Sie auch per E-Mail oder Telefon.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 29. September 2026: automatisierte Prüfungen mit axe auf den öffentlichen Seiten sowie Prüfungen der Tastaturbedienung, der Fokusreihenfolge und der Kontraste. Wir überprüfen die Erklärung bei jeder größeren Änderung der Website.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
NOBA Experts GmbHNeuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf
E-Mail: jurak.bahrambaek@noba-experts.de
Telefon: +49 (0)211 975 324 74
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Weitere Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung.